Qualifizierungschancengesetz

Lass deine Weiterbildung bezahlen

Your career development should be accessible, regardless of your financial situation. Many participants can receive full or partial funding through the Employment Agency (Arbeitsagentur) or Jobcenter. We guide you through the process so you can focus on learning and your new career path.
Unsere Kurse
Unsere Kurse
und so geht es

Der Ablauf in drei Schritten

Beratung durch SkillShift

In einem ersten Gespräch beraten wir dich vollumfänglich und unterstützen dich bei allen weiteren Schritten.

Antragstellung

Reiche  die Antragsformulare zusammen mit unserem Angebot bei der Agentur für Arbeit ein.

Start der Maßnahme

Nach Erhalt des positiven Bescheids kann die Weiterbildung starten.
Wer wird gefördert?

Die Voraussetzungen im Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) soll Beschäftigte fit für die Herausforderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung machen. Damit die Agentur für Arbeit die Kosten für Weiterbildungen übernimmt, müssen jedoch klare Kriterien erfüllt sein.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) umfassen.
Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein.
Die erworbenen Qualifikationen müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein.
Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare geförderte Weiterbildung muss zwei Jahre zurückliegen.
Der Mitarbeitende muss in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Die vermittelten Kenntnisse müssen über eine kurzfristige Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen
QCG Förderfähigkeit

Fördermöglichkeiten im Überblick

Betriebsgröße
Übernahme Lehrgangskosten
Arbeitsentgeltzuschuss
<50
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
100% (soll)
Übernahme Lehrgangskosten
75%
50–499
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
50%
100% (soll)
bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
Übernahme Lehrgangskosten
50%
Ab 500
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
25%
Übernahme Lehrgangskosten
25%
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe „Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)“
Hintergrund

Warum gibt es die QCG-Förderung?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist die Antwort der Politik auf den tiefgreifenden Wandel unserer Arbeitswelt. Es markiert einen Strategiewechsel: Weg von der reinen Verwaltung von Arbeitslosigkeit, hin zur präventiven Sicherung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, Beschäftigte heute so zu qualifizieren, dass sie den technologischen Anforderungen von morgen gewachsen sind, damit Entlassungen gar nicht erst notwendig werden.

Die 5 Gründe für das QCG:

Digitalisierung gestalten: Mitarbeitende fit machen für die Arbeit mit neuen Technologien, Software und KI.
Fachkräftemangel beheben: Den Bedarf an Experten aus den eigenen Reihen decken, statt vergeblich extern zu suchen.
Strukturwandel bewältigen: Branchen im Umbruch (z. B. Automobilindustrie) bei der Transformation unterstützen.
Arbeitslosigkeit verhindern: Proaktiv handeln, bevor Qualifikationslücken den Arbeitsplatz gefährden.
Wettbewerbsfähigkeit sichern: Deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich innovationsfähig halten.
Become future-ready

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Shape your Future.

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Häufig gestellte Fragen

Frequently Asked Questions

Die wichtigste Grundregel lautet: Dein letzter Berufsabschluss sollte in der Regel mindestens 2 Jahre zurückliegen und du solltest in den letzten 2 Jahren an keinem vergleichbaren, geförderten Training teilgenommen haben. Zudem muss dein Arbeitsplatz durch den technologischen Wandel (Digitalisierung) betroffen sein – was im Bereich Marketing & Sales heute fast immer der Fall ist.

Nein. Wenn die Förderung bewilligt wird, übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten in der Regel zu 100 %. Weder du noch dein Arbeitgeber müssen für die Kursgebühren in Vorleistung gehen.

Ja, dein Arbeitgeber wird in den Prozess eingebunden. Aber er profitiert enorm: Dein Unternehmen erhält nicht nur eine hochqualifizierte Fachkraft zurück, sondern bekommt in vielen Fällen auch einen Arbeitsentgeltzuschuss. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil deines Gehalts, während du dich weiterbildest. Es ist eine Win-Win-Situation.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde speziell für Beschäftigte entwickelt. Ziel ist es, deine Fähigkeiten an die digitale Arbeitswelt anzupassen (z. B. durch KI- oder Online-Marketing-Skills), um deinen Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Du musst also nicht arbeitslos sein, um gefördert zu werden.

Ja. Unsere Kurse finden 100 % live online statt, sodass Reisezeiten und Hotelkosten komplett entfallen. Da dein Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildung oft einen Lohnzuschuss erhält, kannst du für die Kurszeiten von der Arbeit freigestellt werden, ohne Gehaltseinbußen zu haben. Wir planen die Zeiten so, dass sie sich gut in den betrieblichen Alltag integrieren lassen.

Auf jeden Fall. Wir wissen, dass Antragsformulare abschreckend wirken können. Deshalb begleiten wir dich und deinen Arbeitgeber durch den gesamten Prozess. Wir prüfen unverbindlich deine Förderfähigkeit, helfen beim Ausfüllen der Anträge für die Agentur für Arbeit und stehen dir bis zum erfolgreichen Abschluss zur Seite.